Stiften und Gutes tun
In der Gesellschaft etwas bewegen, unterstützen,
was Ihnen am Herzen liegt, ein Andenken bewahren
oder dem Erbe Sinn geben, Sie haben mit uns
viele Möglichkeiten.
Schwabacher Straße 13, 90762 Fürth0911 81 55 48-0info[at]stiftungstreuhand.com
Einzelstiftungen
Namensstiftungen
Stiftungen unser Ort
Themen- und Förderstiftungen
Forschungsprojekte in der Medizin, Einrichtungen in der Altenhilfe, Vorhaben im Umwelt- und Naturschutz, Engagement in der Bildung, Initiativen in der Kinder- und Jugendhilfe – unsere Stiftungen sind in vielen Bereichen aktiv. Wir möchten Ihnen einige vorstellen.
Stifterin oder Stifter kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person werden, die dauerhaft Vermögen zur Verfügung stellt, um damit einen in der Regel gemeinnützigen Zweck zu verfolgen.
Was heißt “Natürliche Person”?
Das sind einzelne Menschen, zum Beispiel:
Was heißt “Juristische Personen”?
Das sind Organisationen wie:
Die Höhe des erforderlichen Kapitals zur Errichtung einer Stiftung hängt von der Stiftungsform, dem Zweck und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Das von uns entwickelte Konzept einer Stiftergemeinschaft ermöglicht das “Anstiften” und “Kennenlernen” der Stiftungsarbeit auf einfache Weise. Ihre Stiftung können Sie deshalb bereits mit einem Betrag in Höhe von 25.000,-- Euro errichten und die zu fördernde Einrichtung individuell bestimmen. Eine Aufstockung des Stiftungsvermögens ist jederzeit und in jeder Höhe zu Lebzeiten oder per Testament möglich.
Eine Stiftung kann grundsätzlich jeden gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck verfolgen – entscheidend ist, dass der Zweck dem Gemeinwohl dient und dauerhaft verwirklicht wird.
Typische gemeinnützige Stiftungszwecke sind z. B.:
Bildung & Erziehung
Kunst & Kultur
Umwelt- & Naturschutz
Gesundheit & Soziales
Integration & Demokratie
Wissenschaft & Forschung
Kinder- & Jugendhilfe
Auch privatnützige Stiftungen sind möglich (z. B. zur Versorgung der Familie), haben aber keinen Anspruch auf steuerliche Begünstigung. Lassen Sie sich von den umfassenden Möglichkeiten beraten. Gerne können Sie einen Termin mit unseren Spezialisten vereinbaren. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage per E-Mail.
Der Aufwand für die Errichtung einer Stiftung hängt stark von der Stiftungsform ab. Gerade die Errichtung einer selbständigen Stiftung erfordert viel Einsatz und Engagement.
Die Errichtung Ihrer Stiftung erfolgt durch Abschluss des Stiftungsverwaltungsvertrages mit der Stiftungstreuhänderin. Sie legen die zu fördernden Einrichtungen und die Höhe des Stiftungsvermögens fest. Alles andere wird für Sie von uns, der Stiftungstreuhänderin, der Sparkasse und Ihrem Kundenbetreuer erledigt, Sie werden also rundum betreut.
Jährlich erhalten Sie von der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG einen detaillierten Rechenschaftsbericht zu Ihrer Stiftung. Die Stiftungstreuhänderin wird vom Kuratorium, dem u.a. der Vorstand der jeweiligen Sparkasse angehört, überwacht. Zudem wird der Jahresabschluss der Stiftergemeinschaft geprüft. Änderungen in Rechts- und Steuerfragen werden von der Stiftungstreuhänderin beobachtet. Gegebenenfalls notwendige Anpassungen werden von dieser vorgenommen. Sie erhalten also ein Rundum-Sorglos-Paket, das auch nach Ihrem Ableben dauerhaft weiterbesteht.
Je nach Wunsch können Sie Ihre Stiftung in der Öffentlichkeit repräsentieren, z.B. bei der Scheckübergabe an die zu fördernde Einrichtung. Sie können, müssen aber nicht, aktiv mitwirken.
Die Errichtung einer Stiftung bietet u.a. eine langfristige Vermögenssicherung, steuerliche Vorteile wie Steuerbefreiungen und -abzüge, die Möglichkeit, persönliche oder unternehmerische Ziele dauerhaft zu verwirklichen und einen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten, sowie den Schutz des Vermögens vor Insolvenz oder Erbschaftsstreitigkeiten. Es hängt aber stark von den individuelle Wünschen und Anfroderungen ab, welches Konzept die beste Lösung ist.
Eine Stiftung können Sie jederzeit errichten, zu Lebzeiten, aber auch per Testament. Natürlich sollten Sie über ausreichend Vermögen verfügen, um einerseits die Gründungskosten und laufende Verwaltungskosten zu tragen und andererseits die langfristigen Ziele (Stiftungszweck) zu verfolgen. Eine Gründung zu Lebzeiten ermöglicht es Ihnen, den Prozess aktiv zu gestalten und die Stiftung selbst zu lenken.
Wir freuen uns auf Mitgestalterinnen und Mitgestalter.